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ABCF Patellauntersuchung für Zuchthunde

Hier finden Sie Informationen zur Augenuntersuchung Von allen vom ABCF betreuten Hunden bei denen eine PL Untersuchung zur Erlangung der ZZL bindend ist, muss vor Zuchtverwendung eine PL Untersuchung vorliegen. Der Befund kann vom geeigneten Fachtierarzt anhand der Kriterien des ABCF angefertigt und ausgewertet werden. Der Begriff Patellaluxation umfasst die erbliche Erkrankung des Kniegelenks. Der Tierarzt hat die Identität anhand des Mikrochips und Stammbaum zu überprüfen. Wer der Hund einer empfohlenen Nachuntersuchung unterzogen, so hat das zweite Untersuchungsergebnis Geltung, wenn die Befundung vom selben Tierarzt vorgenommen wurde. Der Besitzer / Züchter ist verpflichtet eine Kopie des Befundes dem ABCF Zuchtwart zu übermitteln. Gegen den Befund kann Einspruch erhoben werden: Vom Besitzer des Hundes Vom Vorstand des ABCF Wurde bereits ein mal Einspruch erhoben, ist kein weiterer Einspruch mehr möglich. Gültig ab 01.12.2015 << Patellauntersuchung im PDF Format >> Laden Sie sich bitte das Patellauntersuchungsformular herunter und nehmen Sie dieses gemeinsam mit dem Originalstammbaum des Hundes mit zu Ihrem Fachtierarzt. Danach eine Kopie des Befundes per E-Mail senden: Austrian Breeders Club with Friends Matzelsdorf 6 4212 Neumarkt am Mühlkreis Austria +43 (0) 660 / 74706995 zuchtwart@rassehundeclub.at ZVR 419204279 Sie sind Züchter oder wollen Züchter werden? Sie sind auf der Suche nach dem für Sie geeigneten Verein / Verband? Wenn Sie mit uns die Vorstellung der gesunden, wesensfesten, ursprünglichen Rassehundezucht teilen, gegen Qualzuchten sind und für Sie das Miteinander in der Rassehundezucht ein wichtiger Aspekt ist, passen Sie vielleicht genau in unseren Club? Dann melden Sie sich doch bei uns, wir beraten Sie gerne! Zurück zur Gesundheitsinformationenübersicht