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ABCF Tripleshow 2024

Hier finden Sie unsere ABCF Ausstellungen! Herzlich willkommen sind sowohl Rassehunde mit als auch ohne Papiere! Natürlich werden diese Rassehunde ohne Papiere gesondert gerichtet. Jeder Hund der seine Klasse gewinnt erhält einen Pokal, Schleife oder Medaille. Ab fünf gemeldeten Hunden derselben Rasse wird auch das BOB und BOS ermittelt. Ab 10 Hunden einer Rasse gibt es den beliebten Wanderpokal des schönsten Hundes seiner Rasse. Natürlich gibt es auch wieder unser heiß begehrtes Juniorhandling. Tolle Preise erwarten unsere Kiddy‘s! Lassen Sie sich überraschen. Auch unser beliebter Gutschein für die meisten Meldungen steht bereits am Start. Wer die meisten Hunde auf der Ausstellung gemeldet hat, bekommt einen Gutschein für eine Gratis Meldung eines Hunde für die nächste show. Natürlich gibt es auch wieder neben den drei möglichen Anwartschaftkarten den heiß begehrten Clubchampion 2024 Für Speis und Trank ist wie immer ausreichend gesorgt. Sowohl für Kinder, Fleischliebhaber als auch Vegetarier oder Veganer! Kuchen und Zuckerwatte für Groß und Klein! Lassen Sie sich dieses Event auf keinen Fall entgehen! WICHTIG! Ab 2024 hat sich im Tierschutzgesetz auch für Aussteller einiges geändert. Wir bitten Sie darauf zu achten, dass Sie Ihren Hund auf dem Ausstellungsgelände und auch im Ausstellungsring an einem Halsband führen das breit genug ist um den Kehlkopf ausreichend zu schützen. Keine dünnen Rundleinen usw. ohne Kehlkopfschutz. Der Hund muss in seiner Box stetig Wasser zur Verfügung haben! Auf Ausreichende Spaziergänge und Lösungsmöglichkeiten ist zu achten! Desweiteren muss jeder gemeldete Rassehund mit Papieren auf die Erbkrankheiten untersucht sein, die für diese Rasse im Leitfaden des Tierschutzgesetzes stehen. Der vorgestellte Hund muss gesund sein, ansonsten darf er nicht teilnehmen. Ist der Hund nicht selbst untersucht (noch nicht untersucht) sind die Untersuchungen der Eltern einzureichen. Bei der Meldung Rassehunde ohne Papiere, sind keine Untersuchungen notwendig! Diese senden Sie bitte nach der Anmeldung an: office@rassehundeclub.at Sind Sie sich nicht sicher welche Untersuchungen Ihr Hund benötigt, sind wir Ihnen gerne behiflich. Sie können uns bei Fragen jederzeit kontaktieren. Bei Fragen oder zur Hilfestellung stehen wir Ihnen gerne persönlich unter 0664 / 116 41 62 zur Verfügung! Datum: noch offen Treffpunkt: noch offen Zeitpunkt: Einlass 8:00 Uhr / Beginn des Richtens: 09:00 Uhr Insgesamt drei Ausstellungen mit internationalen Richtern. Vergeben wird: Club Champion 2024 Best of Breed der jeweiligen Rasse (ab 5 gemeldeten Hunden) Best Baby Best Puppy Best of Class Best Veteran Best in Show Paarklasse Zuchtgruppe Juniorhandling Aussteller mit den meisten Meldungen Wanderpokal Hunde die alle drei Show‘s in ihrer Klasse gewinnen, bekommen den ABCF Waldviertler Clubchampion 2024 (Unkostenbeitrag 15 Euro) Junior Handling: 10 Euro Paarklasse: 20 Euro Zuchtgruppe: 20 Euro Bei Onlinemeldung und sofortiger Zahlung 3 Bewertungen Für Mitglieder 50 Euro / Für Nichtmitglieder 60 Euro Bei Zahlung oder Nachmeldung Vorort 60 / 70 Euro << Hier geht es zur Onlineanmeldung der Hundeshow >> Bitte vor der Ausstellung ihr Essen hier bestellen! << Hier geht es zur Onlineanmeldung Speisekarte >> Bei Fragen wenden Sie sich an: 0664 / 116 41 62

ABCF Erstausstellertipps

Sie waren noch nie auf einer Hundeausstellung und sind dementsprechend ratlos? Keine Bange! Ausstellen ist im Prinzip ganz einfach und es macht auch noch viel Spaß. Das Wichtigste: Ihr Hund sollte gesund, wohlgenährt, geimpft und gepflegt zur Ausstellung erscheinen. (Selbstverständlich aber nicht nur zur Ausstellung sondern immer!) Sichtbar trächtige Hündinnen müssen Zuhause bleiben! Wichtige Dinge für Sie und den Hund: Wasser & Trinknapf Decke oder Box Leine oder Ausstellungsleine Leckerli Kotsackerl Bürste Impfpass Ahnetafel (Kopie) Kopie Championat bei Meldung in der Championklasse Sitzgelegenheit Und packen Sie eine große Portion Geduld ein. Hektik überträgt sich auf Ihren Hund und wenn beide nervös sind, wird es chaotisch Die Richter sind sehr nett und lassen sich für alle Hunde Zeit, um eine gerechte Beurteilung zu schreiben. Was muss Ihr Hund können? Die Kontrolle des Gebisses und bei Rüden der Hoden, muss dem Richter möglich sein. Dabei sollte es selbstverständlich sein, dass der Richter nicht gebissen wird. Achten Sie darauf, dass der Hund für den Richter immer gut zu erkennen ist. Schön wäre es, wenn der Hund sich nicht andauernd hinsetzt oder den Rücken zum Richter kehrt. Wenn Sie das Gangwerk ihrer Hundes durch auf und ablaufen im Ring präsentieren, vermeiden sie ein Springen des Hundes. Ihre Anmeldung: Bitte melden Sie ihren Hund rechtzeitig! Nur so können wir eine Teilnahme garantieren. Nachmeldungen werden am Ausstellungstag nur begrenzt entgegengenommen und werden mit einem Aufschlag von 10,00 Euro berechnet. In welcher Klasse melde ich meinen Hund? Bitte lesen Sie dazu unsere Klasseneinteilungen weiter unten! Wann bezahle ich die Ausstellungsgebühr? Sie bezahlen rechtzeitig auf unser Vereinskonto Raiffeisenbank/ IBAN: AT433299000002412278 | BIC: RLNWATWWZWE ein. Mit dem Erlagschein kommen Sie dann am Tag der Ausstellung zu unserer Kasse. Oder Sie bezahlen den Betrag vor Ort an unserer Kasse, hier wird allerdings ein Aufwandszuschlag von 10 Euro fällig! Im Gegenzug erhalten Sie für Ihren Hund die Ausstellungsmappe. Wann ist mein Hund an der Reihe? Ihr Hund kann der erste oder der letzte Hund sein der von unseren Richtern gerichtet wird! Ihre Nummer wird rechtzeitig aufgerufen! Die Startnummer erhalten Sie mit ihrer Ausstellungsmappe. Bitte achten Sie darauf in der Nähe zu bleiben. auf unserem Flipchart sehen Sie ihre Reihung. Ehrenring – was ist das? Sollte ihr Hund in der Baby oder Jüngstenklasse ein VV = Vielversprechend1 Jugendklasse oder Intermediaklasse: SG1 (Sehr gut 1) Ab Offene Klasse ein V1 (Vorzüglich 1) erhalten haben, können Sie am Ehrenring teilnehmen! Diese werden nach Geschlecht getrennt. Im Ehrenring wird noch einmal der beste Hund gewählt. Aus diesen Siegern werden dann zwei Tagessieger gewählt. Über und unter 45 cm. Impfpass: Der Impfpass muss auf den Namen Ihres Hundes lauten, Ihre Adresse enthalten und die geforderten Impfungen mit Stempel des Tierarztes nachweisen. Vorgeschrieben ist die Tollwutschutzimpfung mindestens 21 Tage aktiv. SHLP (Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose) wird dringend empfohlen. Änderung der Impfregelung: Wie Sie sicher schon erfahren haben, sind einige Tollwut-Impfstoffe auf dem Markt, deren Schutz länger als ein Jahr hält. Wichtig ist bei diesen Impfstoffen, dass Ihr Tierarzt das korrekte Datum der Gültigkeit im Impfpass vermerkt hat. Sollten Sie noch fragen haben können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Wir helfen gerne! ABCF Klasseneinteilung Baby - Klasse: 3 - 6 Monate Puppy - Klasse: 6 - 9 Monate Junior - Klasse: 9 - 15 Monate Intermedia - Klasse: 15 - 24 Monate Offene - Klasse: ab 15 Monate Zucht - Klasse: Hündinnen höchstens 1 Jahr altem Wurf Kastraten- Klasse: Rüde und Hündin die kastriert sind Gebrauchshunde - Klasse: Ab Erlangen des Leistungszertefikates Champion - Klasse: Hunde mit Nationalem oder Internationalem Championat Ehrenchampion National: Hunde mit Nationalem und Internationalem Championat Ehrenchampion National Bronze: Hunde Ehrenchampion National Ehrenchampion National Silber: Hunde Ehrenchampion National Bronze Ehrenchampion National Gold: Hunde Ehrenchampion National Silber Ehrenchampion National Diamant: Hunde Ehrenchampion National Gold Ehrenchampion International : Hunde mit Ehrenchampion National Ehrenchampion International Bronze: Hunde Ehrenchampion International Ehrenchampion International Silber: Hunde Ehrenchampion International Bronze Ehrenchampion International Gold: Hunde Ehrenchampion International Silber Ehrenchampion International Diamant: Hunde Ehrenchampion International Gold Veteranenklasse National: ab 8 Jahre Veteranenklasse International: ab 8 Jahre mit nationalem Veteranenchampion Ehrenchampion Veteran: Hunde mit Veteranenchampion National und International Europachampion: Hunde mit Nat. & Internat. Championat plus allen Nat. & Internat. Ehrenchampionaten Weltchampion: Hunde mit allen nationalen & Internationalen Ehrenchampionaten & Europachampionat Paar - Klasse: Rüde und Hündin im selben Besitz, in einer der Klassen gemeldet. Zuchtgruppe: Mind.1 Elterntier und 3 Hunde aus der Nachzucht, in einer der oberen Klassen gemeldet. Juniorhandling: Kinder bis 14 Jahre Nachmeldegebühr: 10 €uro Meldegebühr pro Hund für 3 Show‘s: 50 / 60 €uro ABCF Clubchampionat: 15 €uro Juniorhandling: 10 Euro Paarklasse: 20 €uro Zuchtgruppe: 20 €uro ABCF Ausstellungsordnung §1 Auf der Ausstellung der ABCF wird ausschließlich der Rassehund und nicht die Ahnentafel bewertet. Bei der Beurteilung des Hundes hat es keine Bedeutung ob und welche Ahnentafel vorgelegt wird. §2 Entsprechend § 1 sind demnach alle Hunde auf einer Rassehundeausstellung der ABCF willkommen. §3 Zur Teilnahme an einer Rassehundeausstellung ist keine Mitgliedschaft der ABCF oder in einem anderen Verein notwendig. Jeder Hund ist unter dem im Zuchtbuch (Ahnentafel) eingetragenen Namen zu melden. Wer wissentlich falsche Angaben macht oder Veränderungen an seinem Hund vornimmt, um den Zuchtrichter zu täuschen, dem geht ein zuerkannter Preis verloren. §4 Es sind zu einer Ausstellung neben den Hund unbedingt mitzubringen: Die Ahnentafel (Kopie), die bisherigen Bewertungen und Titel sowie ein gültiger Impfpass, wobei die Tollwutimpfung mindestens 21 Tage alt sein muss und nicht älter als 1 Jahr bzw. nach Herstellerangaben sein darf. Teilnehmer aus dem Ausland erfragen die gesetzlichen Bestimmungen beim Veterinäramt oder beim ABCF. Kranke, krank aussehende oder mit Ungeziefer befallene Hunde werden von der Ausstellung zurückgewiesen. Läufige Hündinnen können nur in Absprache mit der Ausstellungsleitung vorgestellt werden. Die Entscheidung über die Zurückweisung steht allein der Ausstellungsleitung zu. Die auf der jeweiligen Einladung zur Ausstellung aufgeführten Veterinärbestimmungen sind einzuhalten. Bitte achten und schützen Sie sichtlich tragende Hündinnen, sie dürfen nicht ausgestellt werden. Hunde mit offensichtlichen Qualzuchtmerkmalen dürfen nicht ausgestellt werden. Bei Uneinigkeit ist eine Bestätigung des zuständigen Amtstierarztes (Wohnort des Hundehalters) mitzuführen, welches eine Unbedenklichkeit bestätigt. Im Zweifelsfall wird der Hund nicht zur Ausstellung zugelassen. Versorgen Sie Ihren Hund mit Wasser und Futter und führen Ihn auch regelmäßig aus. §5 Nur bei termingerechter Anmeldung erfolgt eine Eintragung im Ausstellungskatalog. §6 Alle Hunde sind vom Aussteller oder dessen Beauftragten rechtzeitig zum Ausstellungsbeginn einzubringen. Alle Hunde sind an der Leine zu führen. Jeder Aussteller soll sich in der Nähe seines Ringes aufhalten, sonst, droht der Verlust des Anspruchs auf Rangwertung. §7 Die Aussteller sind verpflichtet, bis zum Schluss auf dem Ausstellungsgelände zu bleiben. Bei vorzeitigem Verlassen des Ausstellungsgeländes besteht kein Anspruch auf die Bewertungsurkunde, den Ehrenpreis usw. §8 Die Abgabe einer Anmeldung zur Ausstellung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühr und Anerkennung der Ausstellungsordnung, sowie des Bewertungssystems. Erfolgte Meldungen können nicht zurückgenommen werden. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Meldungen ohne Angabe von Gründen zurück zuweisen §9 Für alle Schäden, die der Aussteller oder sein Hund auf dem Ausstellungsgelände anrichtet, haftet der Aussteller / Hundebesitzer oder Vorführer selbst entsprechend dem BGB. §10 Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Ausstellungsleitung. Dieser ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben unter Umständen die Entfernung vom Ausstellungsgelände und den Verlust zuerkannter Preise zur Folge. §11 Richterurteile sind unanfechtbar, formelle Fehler sind der Ausstellungsleitung zu melden. §12 Den Anordnungen der Ausstellungsleitung und den Richter ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können die Entfernung aus dem Ausstellungsgelände und den Anspruch auf Berichte und Preise nach sich ziehen. §13 Kann im Falle von Gründen, auf welche der ABCF keinen Einfluss hat, die Ausstellung nicht durchgeführt werden, so ist bei Bedarf die Ausstellungsleitung berechtigt, einen Teil des Nenngeldes zur Abdeckung der entstandenen Unkosten zu verwenden. Ist der Veranstalter, ohne dass ihn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit träfe, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Der Veranstalter haftet nicht für nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder von seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Personen Tier - Sach- oder Vermögensschäden. Wir weisen darauf hin, gemäß der (Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung - HundVerbrEinfVO) das jeder Hundehalter und Aussteller für die Einhaltung der geltenden Gesetzgebung zu achten hat. Jeder Hundehalter/Besitzer haftet alleinig und bestätigt das mit der Unterschrift bzw. mit dem Absenden der Anmeldung. §14 Das Werben, Auflegen und Verteilen von Flugblättern, Flyer, Veranstaltungshinweisen u.s.w. muss schriftlich beantragt sein. Es bedarf einer schriftlichen Genehmigung, die mit zuführen ist. Bei einer nicht Einhaltung, werden die üblichen Werbegebühren in Rechnung Gestellt. § 15 Sämtliche Ausstellungsereignisse (wie Siegertitel, Berichte von Teilnehmer, Besitzer, Hundehalter und Hundenamen Tagessieger - Urkunden- u.s.w) und Foto‘s können vom ABCF in Print und Bilddateien frei Verwendet und veröffentlicht werden. Die Freigabe wird mit der Teilnahme und/oder dem Besuch der Veranstaltung automatisch vom Aussteller oder Besucher erteilt. Jeder Aussteller und Besucher erkennt mit betreten des Ausstellungsgeländes die oben stehend vom Veranstalter formulierte Ausstellungsordnung und den Haftungsausschluss an.

Bankverbindung für die Meldegebühr:

Raiffeisenbank/ IBAN: AT433299000002412278 | BIC: RLNWATWWZWE.

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