ABCF Rassehundeclub
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Austrian Breeders club Zuchtstättenkarte

Hier finden unsere Züchter wichtige Info‘s zu Untersuchungen, Gütesiegel usw. Vor der Erteilung des Kynologischen Zuchtstättennamen muss der Antragsteller nachweisen, dass er über ausreichende kynologische und züchterische Kenntnisse verfügt und die künftige Zuchtstätte in allen Punkten den Mindestanforderungen an die Haltung von Hunden im ABCF entspricht. Der Kynologische Zuname kann nur erteilt werden, wenn alle hierzu notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind und der Antragssteller eine Zuchtstättenbewilligung vom ABCF erhalten hat. Der Hund kann keinen anderen Zunamen tragen, als jenen der von seinem Züchter beantragt wurde. Der Kynologische Zuchtstättenname ist vom Züchter über den ABCF alle zehn Jahre neu zu beantragen und wird von der im Rahmen der Föderation geschützt. Dementsprechend muss sich der Kynologische Zuchtstättenname von anderen bereits vorhandenen deutlich unterscheiden und es kann nur ein Kynologischer Zuchtstättenname von einem Züchter verwendet werden, der für den Züchter im ABCF ausgestellt und eingetragen wurde. Es können darin nur Rassehunde eingetragen werden, die vom ABCF anerkannt sind. Der Kynologische Zuchtstättenname erlischt durch den Tod des Züchters bzw. nach Ablauf der Frist. Sofern er nicht verlängert wird, oder die Erben des Züchters nicht den Übergang des Kynologischen Zuchtstättennamen auf sich beantragen. Aber auch durch das Ausscheiden als Mitglied vom ABCF erlischt der Kynologische Zuname. Mit Eintrag des Kynologischen Zuchtstättennamen ist der Züchter berechtigt kostenlos in dem Züchter- und Deckrüdenverzeichnis der Clubwebseite des ABCF aufgeführt zu werden. Der Antragsteller, bzw. das Mitglied haftet für den beantragten Namen persönlich, falls gesetzeswidrige Vergehen oder Rechtsverletzungen, wie z.B. Markenschutz oder ähnliches vorliegen oder beanstandet werden. Jeder Züchter haftet einzeln und uneingeschränkt für sein Handeln. Auch Zuchtgemeinschaften können einen Kynologischen Zuchtstättennamen beantragen, die Personen haften jedoch einzeln und uneingeschränkt gegenüber dem ABCF aus der Tätigkeit der Zuchtgemeinschaft. Bei Auflösung der Zuchtgemeinschaft kann ein Partner den Kynologischen Zunamen weiterführen. Der Schutz des Kynologischen Zuchtstättennamen gilt für alle Rassen des Züchters. Aus Gründen der Zuchtüberwachung und Kontrollmöglichkeit ist die Rassehundezucht und Mitgliedschaft in einem weiteren Rassehundeclub zum Zwecke der Hundezucht untersagt! Laden Sie sich bitte das Antragsformular herunter und lesen vorher genau die oben angeführten Anforderungen. Danach das Antragsformular ausfüllen und per E-Mail senden:

AUSTRIAN BREEDERS CLUB WITH FRIENDS

+43 (0) 664 / 751 11 692 office@rassehundeclub.at ZVR 419204279 Sie sind Züchter oder wollen Züchter werden? Sie sind auf der Suche nach dem für Sie geeigneten Verein / Verband? Wenn Sie mit uns die Vorstellung der gesunden, wesensfesten, ursprünglichen Rassehundezucht teilen, gegen Qualzuchten sind und für Sie das Miteinander in der Rassehundezucht ein wichtiger Aspekt ist, passen Sie vielleicht genau in unseren Club? Dann melden Sie sich doch bei uns, wir beraten Sie gerne! Zurück zur Züchterinformationenübersicht
Miteinander und nicht gegeneinander! Nur gemeinsam sind wir  stark. In diesem Sinne lasst uns einander Hand und Pfote reichen!