Austrian Breeders club Phänotypische Beurteilung
Hier finden unsere Züchter wichtige Info‘s zu Untersuchungen, Gütesiegel usw.
Für
Hunde
die
keinen
Stammbaum
haben,
vom
Phänotyp
aber
einer
Rasse
entsprechen,
besteht
die
Möglichkeit
diese
Hunde
ins
Registerblatt
einzutragen.
Zweck
der
Phänotypischen
Beurteilung
ist
es,
gesunde,
wesensmäßig
einwandefreie
und
dem
jeweiligen
Standard
entsprechende
Rassehunde,
die
Zuchtverwendung
im
ABCF
zu
ermöglichen. Hunde mit zuchtrelevanten Mängeln werden von der Zucht ausgeschlossen.
Phänotypbeurteilungen
sind
im
Zuge
einer
Zuchtzulassung
des
ABCF,
nach
vorheriger,
fristgerechter
Antragsstellung und Übersendung aller positiven Untersuchungsunterlagen möglich.
Mindestalter:
Das Mindestalter zur phänotpischen Beurteilung, beträgt 18 Monate.
Beschränkungen:
Die
Phänotypbeurteilung
hat
im
Normalfall
eine
lebenslange
Gültigkeit
-
Zuchteinsatz
richtet
sich
nach
der
ZBB.
-,
außer
der
Zuchtzulassungsberechtigte
kommt
bei
der
Beurteilung
zur
Auffassung,
der
Hund
muss
in
einem
gewissen
Zeitraum
erneut
vorstellig
werden.
Dies
wird
dann
schriftlich
festgehalten.
Auch
die
Möglichkeit
eines
einmaligem
Probewurfes
mit
nachfolgender
Nachzuchtkontrolle
und
nochmaliger
Überprüfung
des
Zuchttieres
zwecks Sperre oder endgültiger Freigabe zur Zucht ist möglich.
Anforderungen zur Zulassung der Phänotypischen Beurteilung:
•
Antragsformular zur Phänotypsichen Beurteilung
•
Kopie EU Impfpass: Punkt1 / Besitzer, Punkt 2 / Beschreibung des Hundes, Punkt 3 /
•
Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip und Registrierung möglich),
•
Punkt 4 / Ausstellung des EU Ausweises.
•
bei großen Hunden: Kopie HD Befund / HD A, ED Befund ED 0, OCD Befund frei.
•
bei kleinen Hunden: Kopie PL Befund / PL 0, OCD Befund frei.
•
Kopie Rasse abhängiger Augenbefund / in allen Punkten frei.
•
Kopie Zahnkarte mit korrektem Gebiss.
•
Zahlungsbestätigung:
Gebühren
zur
Phänotpischen
Beurteilung
entnehmen
Sie
bitte
der
aktuellen
Gebührenliste, Gebühren müssen IMMER vor dem jeweiligen Termin auf dem ABCF Konto einbezahlt werden.
•
Vorstellung des Hundes, gemäß Terminvorgabe
Bei positivem Abschluss der Phänotypischen Beurteilung wird der Hund ins Registerblatt eingetragen.
Die
Zucht
von
Registerhunden
kann
immer
eingeschränkt
werden.
Der
Züchter
/
Besitzer
ist
verpflichtetsämtliche
Erberkrankungen
von
Vorfahren
-
die
ihm
bekannt
sind
-
unverzüglich
vor
einer
Wurfplanung
/
Deckung
-
dem
Zuchtwart
mitzuteilen.
Dieser
wird
gemeinsam
mit
dem
Vorstand
bei
Bedarf
den
geplanten
Wurf
genehmigen
oder
untersagen.
Der
Züchter
ist
verpflichtet
jeden
Welpenintressenten
vor
Abschluss
eines
Vertrages
zu
informieren,
dass
die
Welpen
Registerpapiere
erhalten!
Unterlassung
der
oben
genannten
Punkte,
kann
zur
sofortigen
Zuchtsperre führen!
Nachzuchten
werden
bis
zur
3.
Generationen
ins
Registerblatt
eingetragen,
aber
der
4.
Generation
kann
die
Nachzucht eine Ahnentafel / Stammbaum erhalten.
Ins
Registerblatt,
werden
jene
Hunde
eingetragen,
die
über
keine,
oder
nur
unvollständige
Angaben
-
vom
ABCF
anerkannte Ahnentafeln - vorgelegt werden können.
Die
Registerbescheinigung
gilt
als
Urkunde
im
juristischen
Sinne.
Sie
bleibt
Eigentum
des
ABCF!
Auf
dem
Registerblatt
sind
folgen
Daten
zu
erfassen,
Rufname
des
Hundes
(kein
Zwingername)
Wurfdatum
des
Hundes
(falls bekannt), Geschlecht, Farbe, Haarart, Chipnummer und Angaben zum Eigentümer. Gültig ab 01.12.2015
Laden
Sie
sich
bitte
das
Antragsformular
herunter
und
lesen
vorher
genau
die
oben
angeführten
Anforderungen.
Danach das Antragsformular ausfüllen und und per E-Mail senden:
AUSTRIAN BREEDERS CLUB WITH FRIENDS
+43 (0) 664 / 751 11 692
office@rassehundeclub.at
ZVR 419204279
Sie
sind
Züchter
oder
wollen
Züchter
werden?
Sie
sind
auf
der
Suche
nach
dem
für
Sie
geeigneten
Verein
/
Verband?
Wenn
Sie
mit
uns
die
Vorstellung
der
gesunden,
wesensfesten,
ursprünglichen
Rassehundezucht
teilen,
gegen
Qualzuchten
sind
und
für
Sie
das
Miteinander
in
der
Rassehundezucht
ein
wichtiger
Aspekt
ist,
passen Sie vielleicht genau in unseren Club? Dann melden Sie sich doch bei uns, wir beraten Sie gerne!
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