ABCF Waldviertler Tripleshow 2022
Hier finden Sie unsere Heidenreichsteiner Ausstellungen!
Auch
2022
findet
wieder
die
Hundeshow
des
ABCF
statt
.Da
die
vorherigen
Show's
ein
voller
Erfolg
war,
haben
wir
uns
einiges
Neues
für
Sie
einfallen
lassen.
Jeder
Rassehund
mit
oder
ohne
Papiere
ist
herzlichst
willkommen.
Rassehunde
mit
und
ohne
Papiere
werden
gesondert
gerichtet!
Auch
gibt
es
wieder
unser
beliebtes
Juniorhandling
für
unsere
Kinder
damit
auch
unsere
Kleinsten
schon
die
Freude
an
Ausstellungen
mit
ihrem
Hund
erleben!
Des
weiteren
ist
der
berühmte
Portraitmaler
Stefan
Pabst
bei
uns
zu
Gast.
Sie
haben
die
Möglichkeit
ihren
Liebling
malen
zu
lassen
oder
wunderschöne
Rasseportraits
zu
erwerben.
Auch
sponsert
er
für
den
1.Platz
Best
in
Show
über
45
cm
und
unter
45
cm
je
einen
Gutschein
für
ein
Portrait.
Lassen
sie
sich
diese
Chance
nicht
entgehen!
Der
Aussteller
mit
den
meisten
gemeldeten
Hunden
erhält
einen
Sonderpokal
und
einen
Gutschein
für
eine
Gratismeldung
2023!
Jeder
Hund
der
seine
Klasse
gewinnt
,erhält
einen
Pokal,
Medaille
oder
Schleife!
Ab
5
Hunden
der
jeweiligen
Rasse
gibt
es
ein
BOB
und
BOS
für
die
besten
Hunde.
Ab
10
Hunden
der
jeweiligen
Rasse
gibt
es
den
schönsten
Hund
der
Rasse
mit
Wanderpokal.
Best
in
Show
und
Reserve
Best
in
Show
über
und
unter
45cm
erhalten
einen
tollen
Pokal
und
einen
Wanderpokal,
sowie
tolle
Preise
lassen
Sie
sich
überraschen!
Natürlich
gibt
es
auch
heuer
neben
den
3
Anwartschaftskarten
für
die
Sieger
ihrer
Klasse
den
heiß
begehrten
Waldviertler
Clubchampion
2023.
Lassen
Sie
sich
dieses
Event
nicht
entgehen!
Wir
freuen
uns
auf
zahlreiches
Erscheinen!
Es
erwarten
Sie
großartige
Richter
und
ein
wunderschönes
Ambiente
im
Waldviertel
.Für Speis und Trank ist wie immer bestens gesorgt!
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit unter der Telefonnummer: 0664 / 116 41 62 zur Verfügung!
Datum:
21. 05.2022
Treffpunkt:
Margithalle / Parkweg 3 / 3860 Heidenreichstein
Zeitpunkt:
Einlass 8:00 Uhr / Beginn des Richtens: 09:00 Uhr
Insgesamt drei Ausstellungen mit internationalen Richtern.
Vergeben wird:
•
Waldviertler Club Champion 2022
•
Schönster Hund der jeweiligen Rasse mit Wanderpokal (ab 10 gemeldeten Hunden)
•
Best of Breed der jeweiligen Rasse (ab 5 gemeldeten Hunden)
•
Best of Class
•
Best in Show
•
Paarklasse
•
Zuchtgruppe
•
Juniorhandling
•
Aussteller mit den meisten Meldungen
Hunde die alle drei Show‘s in ihrer Klasse gewinnen, bekommen den
ABCF Waldviertler Clubchampion 2022
(Unkostenbeitrag 15 Euro)
Junior Handling:
10 Euro
Paarklasse:
20 Euro
Zuchtgruppe:
20 Euro
Bei Onlinemeldung und sofortiger Zahlung 3 Bewertungen
Für Mitglieder 50 Euro / Für Nichtmitglieder 60 Euro
Bei Zahlung oder Nachmeldung Vorort 60 / 70 Euro
Sie können Ihren Hund direkt hier online melden:
Bei Fragen wenden Sie sich an: 0664 / 116 41 62
ABCF Erstausstellertipps
Sie waren noch nie auf einer Hundeausstellung und sind dementsprechend ratlos?
Keine Bange! Ausstellen ist im Prinzip ganz einfach und es macht auch noch viel Spaß.
Das Wichtigste:
Ihr
Hund
sollte
gesund,
wohlgenährt,
geimpft
und
gepflegt
zur
Ausstellung
erscheinen.
(Selbstverständlich
aber
nicht nur zur Ausstellung sondern immer!) Trächtige Hündinnen müssen Zuhause bleiben!
Wichtige Dinge für Sie und den Hund:
•
Wasser & Trinknapf
•
Decke oder Box
•
Leine oder Ausstellungsleine
•
Leckerli
•
Kotsackerl
•
Bürste
•
Impfpass
•
Ahnetafel (Kopie)
•
Kopie Championat bei Meldung in der Championklasse
•
Sitzgelegenheit
Und
packen
Sie
eine
große
Portion
Geduld
ein.
Hektik
überträgt
sich
auf
Ihren
Hund
und
wenn
beide
nervös
sind,
wird
es
chaotisch
Die
Richter
sind
sehr
nett
und
lassen
sich
für
alle
Hunde
Zeit,
um
eine
gerechte
Beurteilung zu schreiben.
Was muss Ihr Hund können?
Die
Kontrolle
des
Gebisses
und
bei
Rüden
der
Hoden,
muss
dem
Richter
möglich
sein.
Dabei
sollte
es
selbstverständlich
sein,
dass
der
Richter
nicht
gebissen
wird.
Achten
Sie
darauf,
dass
der
Hund
für
den
Richter
immer
gut
zu
erkennen
ist.
Schön
wäre
es,
wenn
der
Hund
sich
nicht
andauernd
hinsetzt
oder
den
Rücken
zum
Richter
kehrt.
Wenn
Sie
das
Gangwerk
ihrer
Hundes
durch
auf
und
ablaufen
im
Ring
präsentieren,
vermeiden
sie ein Springen des Hundes.
Ihre Anmeldung:
Bitte
melden
Sie
ihren
Hund
rechtzeitig!
Nur
so
können
wir
eine
Teilnahme
garantieren.
Nachmeldungen
werden
am
Ausstellungstag
nur
begrenzt
entgegengenommen
und
werden
mit
einem
Aufschlag
von
10,00
Euro
berechnet.
In welcher Klasse melde ich meinen Hund?
Bitte lesen Sie dazu unsere Klasseneinteilungen weiter unten!
Wann bezahle ich die Ausstellungsgebühr?
Sie
bezahlen
rechtzeitig
auf
unser
Vereinskonto
Raiffeisenbank/
IBAN:
AT433299000002412278
|
BIC:
RLNWATWWZWE
ein.
Mit
dem
Erlagschein
kommen
Sie
dann
am
Tag
der
Ausstellung
zu
unserer
Kasse.
Oder
Sie
bezahlen
den
Betrag
vor
Ort
an
unserer
Kasse,
hier
wird
allerdings
ein
Aufwandszuschlag
von
5
Euro
fällig!
Im Gegenzug erhalten Sie für Ihren Hund die Ausstellungsmappe.
Wann ist mein Hund an der Reihe?
Ihr
Hund
kann
der
erste
oder
der
letzte
Hund
sein
der
von
unseren
Richtern
gerichtet
wird!
Ihre
Nummer
wird
rechtzeitig
aufgerufen!
Die
Startnummer
erhalten
Sie
mit
ihrer
Ausstellungsmappe.
Bitte
achten
Sie
darauf
in
der
Nähe zu bleiben.
Ehrenring – was ist das?
Sollte ihr Hund in der
Baby oder Jüngstenklasse ein VV = Vielversprechend1
Jugendklasse oder Intermediaklasse: SG1 (Sehr gut 1)
Ab Offene Klasse ein V1 (Vorzüglich 1)
erhalten
haben,
können
Sie
am
Ehrenring
teilnehmen!
Diese
werden
nach
Geschlecht
getrennt.
Im
Ehrenring
wird
noch
einmal
der
beste
Hund
gewählt.
Aus
diesen
Siegern
werden
dann
zwei
Tagessieger
gewählt.
Über
und unter 45 cm.
Impfpass:
Der
Impfpass
muss
auf
den
Namen
Ihres
Hundes
lauten,
Ihre
Adresse
enthalten
und
die
geforderten
Impfungen
mit
Stempel
des
Tierarztes
nachweisen.
Vorgeschrieben
ist
die
Tollwutschutzimpfung
mindestens
21
Tage
aktiv.
SHLP (Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose) wird dringend empfohlen.
Änderung der Impfregelung:
Wie
Sie
sicher
schon
erfahren
haben,
sind
einige
Tollwut-Impfstoffe
auf
dem
Markt,
deren
Schutz
länger
als
ein
Jahr
hält.
Wichtig
ist
bei
diesen
Impfstoffen,
dass
Ihr
Tierarzt
das
korrekte
Datum
der
Gültigkeit
im
Impfpass
vermerkt hat.
Sollten Sie noch fragen haben können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Wir helfen gerne!
ABCF Klasseneinteilung
Baby - Klasse: 3 - 6 Monate
Jüngsten - Klasse: 6 - 9 Monate
Jugend - Klasse: 9 - 15 Monate
Intermedia - Klasse: 15 - 24 Monate
Offene - Klasse: ab 15 Monate
Zucht - Klasse: Hündinnen höchstens 1 Jahr altem Wurf
Kastratenklasse: Rüde und Hündin die kastriert sind
Gebrauchshunde - Klasse: Ab Erlangen des Leistungszertefikates
Champion - Klasse: Hunde mit Nationalen oder Internationalen Championat
Ehrenchampion National: Hunde mit Nationalen und Internationalen Championat
Ehrenchampion National Bronze: Hunde Grandchampion
Ehrenchampion National Silber: Hunde Grandchampion Bronze
Ehrenchampion National Gold: Hunde Grandchampion Silber
Ehrenchampion National Diamant: Hunde Grandchampion Gold
Ehrenchampion International : Hunde mit Nationalen und Internationalen Championat
Ehrenchampion International Bronze: Hunde Grandchampion International
Ehrenchampion International Silber: Hunde Grandchampion International Bronze
Ehrenchampion International Gold: Hunde Grandchampion International Silber
Ehrenchampion International Diamant: Hunde Grandchampion International Gold
Veteranenklasse: ab 8 Jahre
Ehrenchampion Veteran: Hunde mit Veteranenchampion National und International
Europachampion: Hunde mit Nat. & Internat. Championat plus allen Ehrenchampionaten
Weltchampion: Hunde mit allen nationalen & Internationalen Ehrenchampionaten & Europachampionat
Paar - Klasse: Rüde und Hündin im selben Besitz, in einer der Klassen gemeldet.
Zuchtgruppe: Mind.1 Elterntier und 3 Hunde aus der Nachzucht, in einer der oberen Klassen gemeldet.
Juniorhandling: Kinder bis 14 Jahre
Nachmeldegebühr: 10 €uro
Meldegebühr pro Hund für 3 Show‘s: 50 / 60 €uro
ABCF Clubchampionat: 15 €uro
Juniorhandling: 10 Euro
Paarklasse: 20 €uro
Zuchtgruppe: 20 €uro
ABCF Ausstellungsordnung
§1
Auf
der
Ausstellung
der
ABCF
wird
ausschließlich
der
Rassehund
und
nicht
die
Ahnentafel
bewertet.
Bei
der
Beurteilung des Hundes hat es keine Bedeutung ob und welche Ahnentafel vorgelegt wird.
§2 Entsprechend § 1 sind demnach alle Hunde auf einer Rassehundeausstellung der ABCF willkommen.
§3
Zur
Teilnahme
an
einer
Rassehundeausstellung
ist
keine
Mitgliedschaft
der
ABCF
oder
in
einem
anderen
Verein
notwendig.
Jeder
Hund
ist
unter
dem
im
Zuchtbuch
(Ahnentafel)
eingetragenen
Namen
zu
melden.
Wer
wissentlich
falsche
Angaben
macht
oder
Veränderungen
an
seinem
Hund
vornimmt,
um
den
Zuchtrichter
zu
täuschen, dem geht ein zuerkannter Preis verloren.
§4
Es
sind
zu
einer
Ausstellung
neben
den
Hund
unbedingt
mitzubringen:
Die
Ahnentafel
(Kopie),
die
bisherigen
Bewertungen
und
Titel
sowie
ein
gültiger
Impfpass,
wobei
die
Tollwutimpfung
mindestens
21
Tage
alt
sein
muss
und
nicht
älter
als
1
Jahr
bzw.
nach
Herstellerangaben
sein
darf.
Teilnehmer
aus
dem
Ausland
erfragen
die
gesetzlichen
Bestimmungen
beim
Veterinäramt
oder
beim
ABCF.
Kranke,
krank
aussehende
oder
mit
Ungeziefer
befallene
Hunde
werden
von
der
Ausstellung
zurückgewiesen.
Läufige
Hündinnen
können
nur
in
Absprache
mit
der
Ausstellungsleitung
vorgestellt
werden.
Die
Entscheidung
über
die
Zurückweisung
steht
allein
der
Ausstellungsleitung
zu.
Die
auf
der
jeweiligen
Einladung
zur
Ausstellung
aufgeführten
Veterinärbestimmungen
sind
einzuhalten.
Bitte
achten
und
schützen
Sie
sichtlich
tragende
Hündinnen,
sie
dürfen
nicht
ausgestellt
werden.
Hunde
mit
offensichtlichen
Qualzuchtmerkmalen
dürfen
nicht
ausgestellt
werden.
Bei
Uneinigkeit
ist
eine
Bestätigung
des
zuständigen
Amtstierarztes
(Wohnort
des
Hundehalters)
mitzuführen,
welches
eine
Unbedenklichkeit
bestätigt.
Im
Zweifelsfall
wird
der
Hund
nicht
zur
Ausstellung
zugelassen. Versorgen Sie Ihren Hund mit Wasser und Futter und führen Ihn auch regelmäßig aus.
§5 Nur bei termingerechter Anmeldung erfolgt eine Eintragung im Ausstellungskatalog.
§6
Alle
Hunde
sind
vom
Aussteller
oder
dessen
Beauftragten
rechtzeitig
zum
Ausstellungsbeginn
einzubringen.
Alle
Hunde
sind
an
der
Leine
zu
führen.
Jeder
Aussteller
soll
sich
in
der
Nähe
seines
Ringes
aufhalten,
sonst,
droht der Verlust des Anspruchs auf Rangwertung.
§7
Die
Aussteller
sind
verpflichtet,
bis
zum
Schluss
auf
dem
Ausstellungsgelände
zu
bleiben.
Bei
vorzeitigem
Verlassen des Ausstellungsgeländes besteht kein Anspruch auf die Bewertungsurkunde, den Ehrenpreis usw.
§8
Die
Abgabe
einer
Anmeldung
zur
Ausstellung
verpflichtet
zur
Zahlung
der
Meldegebühr
und
Anerkennung
der
Ausstellungsordnung,
sowie
des
Bewertungssystems.
Erfolgte
Meldungen
können
nicht
zurückgenommen
werden. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Meldungen ohne Angabe von Gründen zurück zuweisen
§9
Für
alle
Schäden,
die
der
Aussteller
oder
sein
Hund
auf
dem
Ausstellungsgelände
anrichtet,
haftet
der
Aussteller / Hundebesitzer oder Vorführer selbst entsprechend dem BGB.
§10
Die
Aufrechterhaltung
der
Ordnung
obliegt
der
Ausstellungsleitung.
Dieser
ist
unbedingt
Folge
zu
leisten.
Zuwiderhandlungen
haben
unter
Umständen
die
Entfernung
vom
Ausstellungsgelände
und
den
Verlust
zuerkannter Preise zur Folge.
§11 Richterurteile sind unanfechtbar, formelle Fehler sind der Ausstellungsleitung zu melden.
§12
Den
Anordnungen
der
Ausstellungsleitung
und
den
Richter
ist
Folge
zu
leisten.
Zuwiderhandlungen
können
die Entfernung aus dem Ausstellungsgelände und den Anspruch auf Berichte und Preise nach sich ziehen.
§13
Kann
im
Falle
von
Gründen,
auf
welche
der
ABCF
keinen
Einfluss
hat,
die
Ausstellung
nicht
durchgeführt
werden,
so
ist
bei
Bedarf
die
Ausstellungsleitung
berechtigt,
einen
Teil
des
Nenngeldes
zur
Abdeckung
der
entstandenen
Unkosten
zu
verwenden.
Ist
der
Veranstalter,
ohne
dass
ihn
Vorsatz
oder
grobe
Fahrlässigkeit
träfe,
in
Fällen
höherer
Gewalt
oder
aufgrund
behördlicher
Anordnung
oder
aus
Sicherheitsgründen
verpflichtet,
Änderungen
in
der
Durchführung
der
Veranstaltung
vorzunehmen
oder
diese
abzusagen,
besteht
keine
Schadensersatzpflicht
des
Veranstalters
gegenüber
dem
Teilnehmer.
Der
Veranstalter
haftet
nicht
für
nicht
grob
fahrlässig
oder
vorsätzlich
von
ihm,
seinen
gesetzlichen
Vertretern
oder
von
seinen
Erfüllungsgehilfen
verursachte
Personen
–
Tier
-
Sach-
oder
Vermögensschäden.
Wir
weisen
darauf
hin,
gemäß
der
(Hundeverbringungs-
und
-einfuhrverordnung
-
HundVerbrEinfVO)
das
jeder
Hundehalter
und
Aussteller
für
die
Einhaltung
der
geltenden
Gesetzgebung
zu
achten
hat.
Jeder
Hundehalter/Besitzer
haftet
alleinig
und
bestätigt
das mit der Unterschrift bzw. mit dem Absenden der Anmeldung.
§14
Das
Werben,
Auflegen
und
Verteilen
von
Flugblättern,
Flyer,
Veranstaltungshinweisen
u.s.w.
muss
schriftlich
beantragt
sein.
Es
bedarf
einer
schriftlichen
Genehmigung,
die
mit
zuführen
ist.
Bei
einer
nicht
Einhaltung, werden die üblichen Werbegebühren in Rechnung Gestellt.
§
15
Sämtliche
Ausstellungsereignisse
(wie
Siegertitel,
Berichte
von
Teilnehmer,
Besitzer,
Hundehalter
und
Hundenamen
–
Tagessieger
-
Urkunden-
u.s.w)
und
Foto‘s
können
vom
ABCF
in
Print
und
Bilddateien
frei
Verwendet
und
veröffentlicht
werden.
Die
Freigabe
wird
mit
der
Teilnahme
und/oder
dem
Besuch
der
Veranstaltung automatisch vom Aussteller oder Besucher erteilt.
Jeder
Aussteller
und
Besucher
erkennt
mit
betreten
des
Ausstellungsgeländes
die
oben
stehend
vom
Veranstalter formulierte Ausstellungsordnung und den Haftungsausschluss an.
Bankverbindung für die Meldegebühr:
Raiffeisenbank/ IBAN: AT433299000002412278 | BIC: RLNWATWWZWE.
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