ABCF Waldviertler Triple Show 2020
Auch
heuer
findet
wieder
die
Hundeshow
des
ABCF
statt.
Da
die
vorige
Show
ein
voller
Erfolg
war
haben
wir
uns
einiges
Neues
für
Sie
einfallen
lassen.
Jeder
Rassehund
mit
oder
ohne
Papiere
ist
herzlichst
willkommen.
Rassehunde
mit
und
ohne
Papiere
werden
gesondert
gerichtet!
Heuer
neu
Juniorhandling
damit
auch
unsere
Kleinsten
schon
die
Freude
an
Ausstellungen
mit
ihrem
Hund
erleben!
Der
Aussteller
mit
den
meisten
gemeldeten
Hunden
erhält
einen
Sonderpokal
und
einen
Gutschein
für
eine
Gratismeldung
2021!
Jeder
Hund
der
seine
Klasse
gewinnt,
erhält
einen
Pokal
oder
Schleife!
Ab
5
Hunden
der
jeweiligen
Rasse
gibt
es
ein
BOB
für
den
besten
Hund.
Ab
10
Hunden
der
jeweiligen
Rasse
gibt
es
den
schönsten
Hund
der
Rasse
mit
Wanderpokal.
Best
in
Show
und
Reserve
Best
in
Show
über
und
unter
45
cm
erhalten
einen
tollen
Pokal,
einen
Wanderpokal
und
viele
tolle
Preise
wie
einen
Kurzurlaub,
Thermengutschein,
Hundefutterbar,
Hundegarderobe,
Hundefutter
usw.
lassen
Sie
sich
überraschen!
Natürlich
gibt
es
auch
heuer
neben
den
3
Anwartschaftskarten
für
die
Sieger
ihrer
Klasse
den
heiß
begehrten
Waldviertler
Clubchampion
2020.
Außerdem
wird
es
heuer
eine
große
Tombola
mit
attraktiven
Preisen
geben!
Lassen
Sie
sich
dieses
Event
nicht
entgehen!
Wir
freuen
uns
auf
zahlreiches
Erscheinen!
Es
erwarten
Sie
großartige
Richter
aus
Österreich,
Deutschland,
Ungarn
und
Slowakei
und
ein
wunderschönes
Ambiente
im
Waldviertel.
Für
Speis
und
Trank
ist gesorgt!
Bei
Fragen
stehen
wir
Ihnen
jederzeit
unter
der
Telefonnummer:
0664
/
116
41
62
zur
Verfügung!
Die
Ausstellung
wurde
verschoben,
sobald
man
in
Österreich
wieder
Event‘s
veranstalten
darf
werden
wir
schnellst
möglichst
unsere
Show
veranstalten.
Wir
alle
freuen
uns
auf
euer
Kommen!
Datum:
15.08.2020
Treffpunkt:
Margithalle / Parkweg 3 / 3860 Heidenreichstein
Zeitpunkt:
Einlass 8:00 Uhr / Beginn des Richtens: 09:30 Uhr
Insgesamt drei Ausstellungen mit internationalen Richtern.
Vergeben wird:
Waldviertler Club Champion 2020
Schönster Hund der jeweiligen Rasse mit Wanderpokal (ab 10 gemeldeten Hunden)
Best of Breed der jeweiligen Rasse (ab 5 gemeldeten Hunden)
Best of Class
Best in Show
Paarklasse
Zuchtgruppe
Juniorhandling
Aussteller mit den meisten Meldungen
Hunde die alle drei Show‘s in ihrer Klasse gewinnen, bekommen den
ABCF Waldviertler Clubchampion 2020 (Unkostenbeitrag 15 Euro)
Junior Handling: 10 Euro
Paarklasse: 20 Euro
Zuchtgruppe: 20 Euro
Bei Onlinemeldung und sofortiger Zahlung 3 Bewertungen 50 Euro
Bei Zahlung oder Nachmeldung Vorort 60 Euro
Sie können Ihren Hund direkt hier online melden:
Hier geht es zur Onlinemeldung
Bei Fragen wenden Sie sich an: 0664 / 116 41 62
ABCF Erstausstellertipps
Sie
waren
noch
nie
auf
einer
Hundeausstellung
und
sind
dementsprechend
ratlos?
Keine
Bange! Ausstellen ist im Prinzip ganz einfach und es macht auch noch viel Spaß.
Das Wichtigste:
Ihr
Hund
sollte
gesund,
wohlgenährt,
geimpft
und
gepflegt
zur
Ausstellung
erscheinen.
(Selbstverständlich
aber
nicht
nur
zur
Ausstellung
sondern
immer!)
Trächtige
Hündinnen
müssen Zuhause bleiben!
Wichtige Dinge für Sie und den Hund:
•
Wasser & Trinknapf
•
Decke oder Box
•
Leine oder Ausstellungsleine
•
Leckerli
•
Kotsackerl
•
Bürste
•
Impfpass
•
Ahnetafel (Kopie)
•
Kopie Championat bei Meldung in der Championklasse
•
Sitzgelegenheit
Und
packen
Sie
eine
große
Portion
Geduld
ein.
Hektik
überträgt
sich
auf
Ihren
Hund
und
wenn
beide
nervös
sind,
wird
es
chaotisch
Die
Richter
sind
sehr
nett
und
lassen
sich
für
alle
Hunde Zeit, um eine gerechte Beurteilung zu schreiben.
Was muss Ihr Hund können?
Die
Kontrolle
des
Gebisses
und
bei
Rüden
der
Hoden,
muss
dem
Richter
möglich
sein.
Dabei
sollte
es
selbstverständlich
sein,
dass
der
Richter
nicht
gebissen
wird.
Achten
Sie
darauf,
dass
der
Hund
für
den
Richter
immer
gut
zu
erkennen
ist.
Schön
wäre
es,
wenn
der
Hund
sich
nicht
andauernd
hinsetzt
oder
den
Rücken
zum
Richter
kehrt.
Wenn
Sie
das
Gangwerk
ihrer
Hundes
durch
auf
und
ablaufen
im
Ring
präsentieren,
vermeiden
sie
ein
Springen des Hundes.
Ihre Anmeldung:
Bitte
melden
Sie
ihren
Hund
rechtzeitig!
Nur
so
können
wir
eine
Teilnahme
garantieren.
Nachmeldungen
werden
am
Ausstellungstag
nur
begrenzt
entgegengenommen
und
werden mit einem Aufschlag von 10,00 Euro berechnet.
In welcher Klasse melde ich meinen Hund?
Bitte lesen Sie dazu unsere Klasseneinteilungen weiter unten!
Wann bezahle ich die Ausstellungsgebühr?
Sie
bezahlen
rechtzeitig
auf
unser
Vereinskonto
Raiffeisenbank/
IBAN:
AT433299000002412278
|
BIC:
RLNWATWWZWE
ein.
Mit
dem
Erlagschein
kommen
Sie
dann
am
Tag
der
Ausstellung
zu
unserer
Kasse.
Oder
Sie
bezahlen
den
Betrag
vor
Ort
an
unserer
Kasse,
hier
wird
allerdings
ein
Aufwandszuschlag
von
10
Euro
fällig!
Im
Gegenzug
erhalten
Sie für Ihren Hund Startnummer für die Teilnahme.
Wann ist mein Hund an der Reihe?
Ihr
Hund
kann
der
erste
oder
der
letzte
Hund
sein
der
von
unseren
Richtern
gerichtet
wird!
Ihre
Nummer
wird
rechtzeitig
aufgerufen!
Die
Startnummer
erhalten
Sie
mit
ihrer
Ausstellungsmappe. Bitte achten Sie darauf in der Nähe zu bleiben.
Ehrenring – was ist das?
Sollte
ihr
Hund
in
der
Baby
oder
Jüngstenklasse
ein
VV
=
Vielversprechend1,
Jugendklasse
oder
Intermediaklasse:
SG1
(Sehr
gut
1),
Ab
Offene
Klasse
ein
V1
(Vorzüglich
1)
erhalten
haben,
können
Sie
am
Ehrenring
teilnehmen!
Diese
werden
nach
Geschlecht
getrennt.
Im
Ehrenring
wird
noch
einmal
der
beste
Hund
gewählt.
Aus
diesen
Siegern
werden
dann
zwei
Tagessieger gewählt. Über und unter 45 cm.
Impfpass:
Der
Impfpass
muss
auf
den
Namen
Ihres
Hundes
lauten,
Ihre
Adresse
enthalten
und
die
geforderten
Impfungen
mit
Stempel
des
Tierarztes
nachweisen.
Vorgeschrieben
ist
die
Tollwutschutzimpfung
mindestens
21
Tage
aktiv.
SHLP
(Staupe,
Hepatitis,
Leptospirose
und
Parvovirose) wird dringend empfohlen.
Änderung der Impfregelung:
Wie
Sie
sicher
schon
erfahren
haben,
sind
einige
Tollwut-Impfstoffe
auf
dem
Markt,
deren
Schutz
länger
als
ein
Jahr
hält.
Wichtig
ist
bei
diesen
Impfstoffen,
dass
Ihr
Tierarzt
das
korrekte Datum der Gültigkeit im Impfpass vermerkt hat.
Sollten
Sie
noch
fragen
haben
können
Sie
gerne
mit
uns
Kontakt
aufnehmen.
Wir
helfen
gerne!
ABCF Klasseneinteilung
Baby - Klasse:
3 - 6 Monate
Jüngsten - Klasse:
6 - 9 Monate
Jugend - Klasse:
9 - 15 Monate
Intermedia - Klasse:
15 - 24 Monate
Offene - Klasse:
ab 15 Monate
Zucht - Klasse:
Hündinnen höchstens 1 Jahr altem Wurf
Gebrauchshunde - Klasse:
Ab Erlangen des Leistungszertefikates
Champion - Klasse:
Hunde mit Nationalen oder Internationalen Championat
Grandchampion National:
Hunde mit Nationalen und Internationalen Championat
Grandchampion National Bronze:
Hunde Grandchampion
Grandchampion National Silber:
Hunde Grandchampion Bronze
Grandchampion National Gold:
Hunde Grandchampion Silber
Grandchampion National Diamant:
Hunde Grandchampion Gold
Grandchampion International:
Hunde mit Nationalen und Internationalen Championat
Grandchampion International Bronze:
Hunde Grandchampion International
Grandchampion International Silber:
Hunde Grandchampion International Bronze
Grandchampion International Gold:
Hunde Grandchampion International Silber
Grandchampion International Diamant:
Hunde Grandchampion International Gold
Veteranenklasse:
ab 8 Jahre
Grandchampion Veteran:
Hunde mit Veteranenchampion National und International
Europachampion:
Hunde mit Nat. & Internat. Championat plus allen Ehrenchampionaten
Weltchampion:
Hunde
mit
allen
nati.
&
Internatl
Ehrenchampionaten
&
Europachampionat
Paar - Klasse:
Rüde und Hündin im selben Besitz, in einer der Klassen gemeldet.
Zuchtgruppe:
1
Elterntier
und
3
Hunde
aus
der
Nachzucht,
in
einer
der
oberen
Klassen
gemeldet.
Juniorhandling:
Kinder bis 14 Jahre
Nachmeldegebühr:
10€uro
Meldegebühr pro Hund für 3 Show‘s:
50 €uro ABCF Clubchampionat: 15 €uro
Juniorhandling:
10 Euro
Paarklasse:
20 €uro
Zuchtgruppe:
20 €uro
ABCF Ausstellungsordnung
§1
Auf
der
Ausstellung
der
ABCF
wird
ausschließlich
der
Rassehund
und
nicht
die
Ahnentafel
bewertet.
Bei
der
Beurteilung
des
Hundes
hat
es
keine
Bedeutung
ob
und
welche Ahnentafel vorgelegt wird.
§2
Entsprechend
§
1
sind
demnach
alle
Hunde
auf
einer
Rassehundeausstellung
der
ABCF
willkommen.
§3
Zur
Teilnahme
an
einer
Rassehundeausstellung
ist
keine
Mitgliedschaft
der
ABCF
oder
in
einem
anderen
Verein
notwendig.
Jeder
Hund
ist
unter
dem
im
Zuchtbuch
(Ahnentafel)
eingetragenen
Namen
zu
melden.
Wer
wissentlich
falsche
Angaben
macht
oder
Veränderungen
an
seinem
Hund
vornimmt,
um
den
Zuchtrichter
zu
täuschen,
dem
geht
ein
zuerkannter Preis verloren.
§4
Es
sind
zu
einer
Ausstellung
neben
den
Hund
unbedingt
mitzubringen:
Die
Ahnentafel
(Kopie),
die
bisherigen
Bewertungen
und
Titel
sowie
ein
gültiger
Impfpass,
wobei
die
Tollwutimpfung
mindestens
21
Tage
alt
sein
muss
und
nicht
älter
als
1
Jahr
bzw.
nach
Herstellerangaben
sein
darf.
Teilnehmer
aus
dem
Ausland
erfragen
die
gesetzlichen
Bestimmungen
beim
Veterinäramt
oder
beim
ABCF.
Kranke,
krank
aussehende
oder
mit
Ungeziefer
befallene
Hunde
werden
von
der
Ausstellung
zurückgewiesen.
Läufige
Hündinnen
können
nur
in
Absprache
mit
der
Ausstellungsleitung
vorgestellt
werden.
Die
Entscheidung
über
die
Zurückweisung
steht
allein
der
Ausstellungsleitung
zu.
Die
auf
der
jeweiligen
Einladung
zur
Ausstellung
aufgeführten
Veterinärbestimmungen
sind
einzuhalten.
Bitte
achten
und
schützen
Sie
sichtlich
tragende
Hündinnen,
sie
dürfen
nicht
ausgestellt
werden.
Versorgen
Sie
Ihren
Hund
mit
Wasser
und
Futter
und
führen
Ihn
auch
aus.
§5 Nur bei termingerechter Anmeldung erfolgt eine Eintragung im Ausstellungskatalog.
§6
Alle
Hunde
sind
vom
Aussteller
oder
dessen
Beauftragten
rechtzeitig
zum
Ausstellungsbeginn
einzubringen.
Alle
Hunde
sind
an
der
Leine
zu
führen.
Jeder
Aussteller
soll
sich
in
der
Nähe
seines
Ringes
aufhalten,
sonst,
droht
der
Verlust
des
Anspruchs
auf
Rangwertung.
§7
Die
Aussteller
sind
verpflichtet,
bis
zum
Schluss
auf
dem
Ausstellungsgelände
zu
bleiben.
Bei
vorzeitigem
Verlassen
des
Ausstellungsgeländes
besteht
kein
Anspruch
auf
die
Bewertungsurkunde, den Ehrenpreis usw.
§8
Die
Abgabe
einer
Anmeldung
zur
Ausstellung
verpflichtet
zur
Zahlung
der
Meldegebühr
und
Anerkennung
der
Ausstellungsordnung,
sowie
des
Bewertungssystems.
Erfolgte
Meldungen
können
nicht
zurückgenommen
werden.
Die
Ausstellungsleitung
ist
berechtigt,
Meldungen ohne Angabe von Gründen zurück zuweisen
§9
Für
alle
Schäden,
die
der
Aussteller
oder
sein
Hund
auf
dem
Ausstellungsgelände
anrichtet,
haftet
der
Aussteller
/
Hundebesitzer
oder
Vorführer
selbst
entsprechend
dem
BGB.
§10
Die
Aufrechterhaltung
der
Ordnung
obliegt
der
Ausstellungsleitung.
Dieser
ist
unbedingt
Folge
zu
leisten.
Zuwiderhandlungen
haben
unter
Umständen
die
Entfernung
vom Ausstellungsgelände und den Verlust zuerkannter Preise zur Folge.
§11
Richterurteile
sind
unanfechtbar,
formelle
Fehler
sind
der
Ausstellungsleitung
zu
melden.
§12
Den
Anordnungen
der
Ausstellungsleitung
und
den
Richter
ist
Folge
zu
leisten.
Zuwiderhandlungen
können
die
Entfernung
aus
dem
Ausstellungsgelände
und
den
Anspruch auf Berichte und Preise nach sich ziehen.
§13
Kann
im
Falle
von
Gründen,
auf
welche
der
ABCF
keinen
Einfluss
hat,
die
Ausstellung
nicht
durchgeführt
werden,
so
ist
bei
Bedarf
die
Ausstellungsleitung
berechtigt,
einen
Teil
des
Nenngeldes
zur
Abdeckung
der
entstandenen
Unkosten
zu
verwenden.
Ist
der
Veranstalter,
ohne
dass
ihn
Vorsatz
oder
grobe
Fahrlässigkeit
träfe,
in
Fällen
höherer
Gewalt
oder
aufgrund
behördlicher
Anordnung
oder
aus
Sicherheitsgründen
verpflichtet,
Änderungen
in
der
Durchführung
der
Veranstaltung
vorzunehmen
oder
diese
abzusagen,
besteht
keine
Schadensersatzpflicht
des
Veranstalters
gegenüber
dem
Teilnehmer.
Der
Veranstalter
haftet
nicht
für
nicht
grob
fahrlässig
oder
vorsätzlich
von
ihm,
seinen
gesetzlichen
Vertretern
oder
von
seinen
Erfüllungsgehilfen
verursachte
Personen
–
Tier
-
Sach-
oder
Vermögensschäden.
Wir
weisen
darauf
hin,
gemäß
der
(Hundeverbringungs-
und
-einfuhrverordnung
-
HundVerbrEinfVO)
das
jeder
Hundehalter
und
Aussteller
für
die
Einhaltung
der
geltenden
Gesetzgebung
zu
achten
hat.
Jeder
Hundehalter/Besitzer
haftet
alleinig und bestätigt das mit der Unterschrift bzw. mit dem Absenden der Anmeldung.
§14
Das
Werben,
Auflegen
und
Verteilen
von
Flugblättern,
Flyer,
Veranstaltungshinweisen
u.s.w.
muss
schriftlich
beantragt
sein.
Es
bedarf
einer
schriftlichen
Genehmigung,
die
mit
zuführen
ist.
Bei
einer
nicht
Einhaltung,
werden
die
üblichen
Werbegebühren
in
Rechnung
Gestellt.
§
15
Sämtliche
Ausstellungsereignisse
(wie
Siegertitel,
Berichte
von
Teilnehmer,
Besitzer,
Hundehalter
und
Hundenamen
–
Tagessieger
-
Urkunden-
u.s.w)
und
Foto‘s
können
vom
ABCF
in
Print
und
Bilddateien
frei
Verwendet
und
veröffentlicht
werden.
Die
Freigabe
wird
mit
der
Teilnahme
und/oder
dem
Besuch
der
Veranstaltung
automatisch
vom
Aussteller
oder Besucher erteilt.
Jeder
Aussteller
und
Besucher
erkennt
mit
betreten
des
Ausstellungsgeländes
die
oben
stehend
vom
Veranstalter
formulierte
Ausstellungsordnung
und
den
Haftungsausschluss
an.
ZVR 419204279
Bankverbindung für Meldegeld:
Raiffeisenbank/ IBAN: AT433299000002412278 | BIC: RLNWATWWZWE
Hier geht es zur Onlinemeldung