Austrian Breeders Club Züchterleitfaden
Hier finden unsere Züchter den Züchterleitfaden für die leichtere Orientierung!
Hier
finden
unsere
Züchter
einen
kleinen
Leitfaden,
was
sie
alles
im
Laufe
der
Zucht
(Zuchtbeginn,
Deckmeldung,
Wurfabnahme
usw.)
benötigen.
Bzw.
ist
es
auch
als
kleine
Information
für
jene
Leute
gedacht,
die
noch
keine
Zuchtstätte haben, aber sich vielleicht mit dem Gedanken zur Zucht tragen.
Für
weitere
Informationen
steht
Ihnen
gerne
der
ABCF
Zuchtwart/in
oder
die
jeweiligen
Rassebeauftragten
zur
Verfügung.
Vor
Beginn
Ihrer
züchterischen
Tätigkeit
müssen
Sie
einen
Antrag
auf
einen
kynologischen
Zunahmen
beim
ABCF
stellen. Zeitgleich ist eine Mitgliedschaft beim ABCF und eine Zuchtstättenbewilligung erforderlich.
Danach
müssen
Sie
für
jene
Hunde
die
zur
Zucht
verwendet
werden
sollen
alle
erforderlichen
Untersuchungen
und
Ausstellungsergebnisse
erbringen
um
die
Hunde
zur
Zuchtzulassung
anzumelden.
Es
ist
in
Ihrem
eigenen
Ermessen
eine
Schönheitszucht,
Leistungszucht
usw.
anzustreben,
bzw.
sich
schon
vor
der
Ausstellung
des
ABCF
Qualitätsgütesiegels,
sich
an
dessen
hohe
Anforderungen
zu
halten.
Der
ABCF
steht
Ihnen
dabei
immer
helfend
und
beratend
zur
Seite.
Ist
dies
alles
positiv
verlaufen,
steht
Ihrer
Zucht
nichts
mehr
im
Wege.
Sie
bekommen einen Mentor an Ihre Seite und schon kann es mit der Wurfplanung los gehen.
Sobald
die
Hündin
gedeckt
wurde,
ist
der
Züchter
verpflichtet
den
Deckakt
unverzüglich
zu
melden
-
innerhalb
von
7
Tagen.
Dazu
wird
der
Deckschein
ausgefüllt
und
unterschrieben,
zusammen
mit
der
Kopie
der
Zuchtzulassung
und
bei
Bedarf
einem
aktuellen
Augenbefund
(je
nach
Rasse)
beider
Elterntiere
an
den
ABCF
Zuchtwart gesendet.
Innerhalb
von
7
Tagen
(ab
Geburtstermin),
ist
der
Wurf
mit
dem
Wurfmeldeformular
an
den
Zuchtwart
des
ABCF
zu
melden.
Auf
dem
Formular
sind
alle
Welpen
(lebende
und
verstorbene)
anzugeben.
Ebenso
ist
ein
eventueller
Kaiserschnitt
im
Wurfformular
zu
vermerken!
Versterben
nach
Abgabe
der
Wurfmeldung
weitere
Welpen,
sind
diese
nach
Geschlecht
getrennt,
unverzüglich
dem
Zuchtwart
zu
melden!
auch
eventuelle
auftretende
Erkrankungen sind meldepflichtig!
Damit
unsere
Züchter
ihre
Ahnentafeln
so
schnell
wie
möglich
erhalten
ist
unsere
Wurfabnahme
in
2
Sparten
geteilt.
Die
erste
Wurfabnahme
findet
mit
dem
Tierarzt
und
dem
Zuchtwart
statt
und
es
ist
das
Wurfabnahmekontrollblatt
1
auszufüllen
und
mit
allen
notwendigen
Unterlagen
dem
Zuchtwart
auszuhändigen.
Dies geschieht bei der ersten Wurfabnahme ( 6. Woche)
Der
Züchter
vereinbart
mit
dem
Zuchtwart
und
Tierarzt
seiner
Wahl
den
Termin
zur
Wurfabnahme
in
der
6
.
Lebenswoche.
Am
Tag
der
Wurfabnahme
hält
er
die
bereits
die
teilausgefüllte
Seite
des
Wurfabnahmekontrollblattes
1
(Namen
der
Elterntiere,
Namen
der
Welpen
usw.
bereits
eingetragen).
Die
Wurfabnahme findet im Beisein der Mutterhündin statt.
Im Rahmen der Wurfabnahme findet gleichzeitig eine Besichtigung / Kontrolle der Aufzuchtstätte / Zuchtstätte
statt.
Der
Züchter
erhält
eine
Kopie
des
Wurfabnahmekontrollblatt
1.
Alle
Welpen
müssen
bei
der
ersten
Wurfabnahme
durch
einen
Transponder
(Mikro-Chip)
nach
ISO
Norm
gekennzeichnet
werden.
Der
ABCF
Zuchtwart,
oder
eine
vom
Zuchtwart
beauftragte
Person
und
der
Vertrauenstierarzt
des
Züchters
haben
den
Wurf
gemeinsam
zu
kontrollieren
und
die
Wurfkontrolle
und
Wurfbestätigung
am
Wurfabnahmeschein
Kontrollblatt 1 zu bestätigen.
Zur ersten Wurfabnahme sind dem ZW folgende Unterlagen auszuhändigen:
• Original Deckbescheinigung
• Original Wurfabnahmekontrollblatt 1
• Original Ahnentafel / Mutterhündin
• Kopie der Ahnentafel / Mutterhündin
• Kopie der ZZL / Mutterhündin
• DNA Profil der Mutterhündin
• Kopie der HD / ED / OCD Untersuchung / Mutterhündin
• Kopie der rassespezifischen Untersuchungen / Mutterhündin
• Kopie Ausstellungsbewertungen / Mutterhündin
• Kopie Championate (falls vorhanden) / Mutterhündin
• Kopie Leistungszertifikat (falls vorhanden) / Mutterhündin
• Kopie der Ahnentafel / Deckrüde
• Kopie der ZZL / Deckrüde
• DNA Profil des Deckrüden
• Kopie der HD / ED / OCD Untersuchung / Deckrüde
• Kopie der rassespezifischen Untersuchungen / Deckrüde
• Kopie Ausstellungsbewertungen / Deckrüde
• Kopie Championate (falls vorhanden) / Deckrüde
• Kopie Leistungszertifikat (falls vorhanden) / Deckrüde
• Pro Welpe 2 Chipnummernabschnitte
• Kopie der Zuchtstättenbestätigung
Die
zweite
Wurfabnahme
findet
am
Tag
der
Impfung
(8.
Woche)
durch
den
Tierarzt
statt.
Es
ist
das
Wurfabnahmekontrollblatt
2
vom
Züchter
und
Tierarzt
wahrheitsgetreu
auszufüllen
und
zu
bestätigen.
Dies
senden
Sie
unverzüglich
per
PDF
an
den
ABCF.
Jeweils
eine
Kopie
des
Wurfabnahmekontrollblatt
2
ist
JEDEM Welpenkäufer am Tag der Abgabe auszuhändigen!
Zweiter Teil der Wurfabnahme:
• Original Wurfabnahmekontrollblatt 2
• Bei Problemen mit einem Welpen Diagnose des Tierarztes
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
AUSTRIAN BREEDERS CLUB WITH FRIENDS
+43 (0) 664 / 751 11 692
office@rassehundeclub.at
ZVR 419204279
Sie
sind
Züchter
oder
wollen
Züchter
werden?
Sie
sind
auf
der
Suche
nach
dem
für
Sie
geeigneten
Verein
/
Verband?
Wenn
Sie
mit
uns
die
Vorstellung
der
gesunden,
wesensfesten,
ursprünglichen
Rassehundezucht
teilen,
gegen
Qualzuchten
sind
und
für
Sie
das
Miteinander
in
der
Rassehundezucht
ein
wichtiger
Aspekt
ist,
passen Sie vielleicht genau in unseren Club? Dann melden Sie sich doch bei uns, wir beraten Sie gerne!
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