ABCF Rassehundeclub
© ABCF / Tel: +43 (0) 664 / 116 41 62 | M@il: office@rassehundeclub.at

Austrian Breeders Club Züchterleitfaden

Hier finden unsere Züchter den Züchterleitfaden für die leichtere Orientierung! Hier finden unsere Züchter einen kleinen Leitfaden, was sie alles im Laufe der Zucht (Zuchtbeginn, Deckmeldung, Wurfabnahme usw.) benötigen. Bzw. ist es auch als kleine Information für jene Leute gedacht, die noch keine Zuchtstätte haben, aber sich vielleicht mit dem Gedanken zur Zucht tragen. Für weitere Informationen steht Ihnen gerne der ABCF Zuchtwart/in oder die jeweiligen Rassebeauftragten zur Verfügung. Vor Beginn Ihrer züchterischen Tätigkeit müssen Sie einen Antrag auf einen kynologischen Zunahmen beim ABCF stellen. Zeitgleich ist eine Mitgliedschaft beim ABCF und eine Zuchtstättenbewilligung erforderlich. Danach müssen Sie für jene Hunde die zur Zucht verwendet werden sollen alle erforderlichen Untersuchungen und Ausstellungsergebnisse erbringen um die Hunde zur Zuchtzulassung anzumelden. Es ist in Ihrem eigenen Ermessen eine Schönheitszucht, Leistungszucht usw. anzustreben, bzw. sich schon vor der Ausstellung des ABCF Qualitätsgütesiegels, sich an dessen hohe Anforderungen zu halten. Der ABCF steht Ihnen dabei immer helfend und beratend zur Seite. Ist dies alles positiv verlaufen, steht Ihrer Zucht nichts mehr im Wege. Sie bekommen einen Mentor an Ihre Seite und schon kann es mit der Wurfplanung los gehen. Sobald die Hündin gedeckt wurde, ist der Züchter verpflichtet den Deckakt unverzüglich zu melden - innerhalb von 7 Tagen. Dazu wird der Deckschein ausgefüllt und unterschrieben, zusammen mit der Kopie der Zuchtzulassung und bei Bedarf einem aktuellen Augenbefund (je nach Rasse) beider Elterntiere an den ABCF Zuchtwart gesendet. Innerhalb von 7 Tagen (ab Geburtstermin), ist der Wurf mit dem Wurfmeldeformular an den Zuchtwart des ABCF zu melden. Auf dem Formular sind alle Welpen (lebende und verstorbene) anzugeben. Ebenso ist ein eventueller Kaiserschnitt im Wurfformular zu vermerken! Versterben nach Abgabe der Wurfmeldung weitere Welpen, sind diese nach Geschlecht getrennt, unverzüglich dem Zuchtwart zu melden! auch eventuelle auftretende Erkrankungen sind meldepflichtig! Damit unsere Züchter ihre Ahnentafeln so schnell wie möglich erhalten ist unsere Wurfabnahme in 2 Sparten geteilt. Die erste Wurfabnahme findet mit dem Tierarzt und dem Zuchtwart statt und es ist das Wurfabnahmekontrollblatt 1 auszufüllen und mit allen notwendigen Unterlagen dem Zuchtwart auszuhändigen. Dies geschieht bei der ersten Wurfabnahme ( 6. Woche) Der Züchter vereinbart mit dem Zuchtwart und Tierarzt seiner Wahl den Termin zur Wurfabnahme in der 6 . Lebenswoche. Am Tag der Wurfabnahme hält er die bereits die teilausgefüllte Seite des Wurfabnahmekontrollblattes 1 (Namen der Elterntiere, Namen der Welpen usw. bereits eingetragen). Die Wurfabnahme findet im Beisein der Mutterhündin statt. Im Rahmen der Wurfabnahme findet gleichzeitig eine Besichtigung / Kontrolle der Aufzuchtstätte / Zuchtstätte statt. Der Züchter erhält eine Kopie des Wurfabnahmekontrollblatt 1. Alle Welpen müssen bei der ersten Wurfabnahme durch einen Transponder (Mikro-Chip) nach ISO Norm gekennzeichnet werden. Der ABCF Zuchtwart, oder eine vom Zuchtwart beauftragte Person und der Vertrauenstierarzt des Züchters haben den Wurf gemeinsam zu kontrollieren und die Wurfkontrolle und Wurfbestätigung am Wurfabnahmeschein Kontrollblatt 1 zu bestätigen. Zur ersten Wurfabnahme sind dem ZW folgende Unterlagen auszuhändigen: • Original Deckbescheinigung • Original Wurfabnahmekontrollblatt 1 • Original Ahnentafel / Mutterhündin • Kopie der Ahnentafel / Mutterhündin • Kopie der ZZL / Mutterhündin • DNA Profil der Mutterhündin • Kopie der HD / ED / OCD Untersuchung / Mutterhündin • Kopie der rassespezifischen Untersuchungen / Mutterhündin • Kopie Ausstellungsbewertungen / Mutterhündin • Kopie Championate (falls vorhanden) / Mutterhündin • Kopie Leistungszertifikat (falls vorhanden) / Mutterhündin • Kopie der Ahnentafel / Deckrüde • Kopie der ZZL / Deckrüde • DNA Profil des Deckrüden • Kopie der HD / ED / OCD Untersuchung / Deckrüde • Kopie der rassespezifischen Untersuchungen / Deckrüde • Kopie Ausstellungsbewertungen / Deckrüde • Kopie Championate (falls vorhanden) / Deckrüde • Kopie Leistungszertifikat (falls vorhanden) / Deckrüde • Pro Welpe 2 Chipnummernabschnitte • Kopie der Zuchtstättenbestätigung Die zweite Wurfabnahme findet am Tag der Impfung (8. Woche) durch den Tierarzt statt. Es ist das Wurfabnahmekontrollblatt 2 vom Züchter und Tierarzt wahrheitsgetreu auszufüllen und zu bestätigen. Dies senden Sie unverzüglich per PDF an den ABCF. Jeweils eine Kopie des Wurfabnahmekontrollblatt 2 ist JEDEM Welpenkäufer am Tag der Abgabe auszuhändigen! Zweiter Teil der Wurfabnahme: • Original Wurfabnahmekontrollblatt 2 • Bei Problemen mit einem Welpen Diagnose des Tierarztes Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

AUSTRIAN BREEDERS CLUB WITH FRIENDS

+43 (0) 664 / 751 11 692 office@rassehundeclub.at ZVR 419204279 Sie sind Züchter oder wollen Züchter werden? Sie sind auf der Suche nach dem für Sie geeigneten Verein / Verband? Wenn Sie mit uns die Vorstellung der gesunden, wesensfesten, ursprünglichen Rassehundezucht teilen, gegen Qualzuchten sind und für Sie das Miteinander in der Rassehundezucht ein wichtiger Aspekt ist, passen Sie vielleicht genau in unseren Club? Dann melden Sie sich doch bei uns, wir beraten Sie gerne! Zurück zur Züchterübersicht
Miteinander und nicht gegeneinander! Nur gemeinsam sind wir  stark. In diesem Sinne lasst uns einander Hand und Pfote reichen!